Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für www.innohum.de: Innovationsvermarktung - im folgenden "Innohum" genannt -

In Klammer hinter den jeweiligen Sätzen steht, wen der entsprechende Satz betrifft (Kunden, Vertragspartner oder alle).

§1    Unternehmen, Geschäftsgegenstand und Geltungsbereich
§2    Angebot und Bestellung
§3    Datenspeicherung
§4    Zahlungsbedingungen und Lieferung
§5    Gewährleistung und Haftung
§6    Allgemeines

 

§1    Unternehmen, Geschäftsgegenstand und Geltungsbereich

1.1         Innohum hat sich die Vermarktung von Innovation im Dienste der Gesellschaft zum Ziel gesetzt. (alle)

1.2         Die Innovationsvermarktung über Innohum ist ein gewerblicher Tätigkeitsbereich des Einzelunternehmens ATEL Dipl.-Ing. Norbert Kailan, und hat zur Zeit seine Tätigkeit eingestellt, wegen mangelndem Umsatz. Mit Innohum ist also jedesmal der Betreiber der Internetseite www.innohum.de gemeint. (alle)

1.3         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Erbringen oder Durchführen aller derzeitigen und künftigen Dienst- und anderer Leistungen von Innohum bezüglich allen seinen Partnern und Kunden. Insbesondere gelten diese AGB für den Verkauf von Produktideen und Neuerungen für existierende Produkte an Firmen- oder Privatkunden und für das Vertragsverhältnis mit den Inhabern der entsprechenden Ideen. (alle)

1.4         Grundsätzlich kann jeder entsprechende Ideen über die Internetseite von Innohum zum Verkauf anbieten. Die Präsentation und den Verkauf übernimmt Innohum. Die Rechte an den Ideen bleiben bei den Inhabern bzw. gehen durch den Verkauf auf die Kunden über. Innohum selbst hat nur Rechte über eigene Ideen und Vorschläge. (Vertragspartner)

1.5         Es besteht keine Verpflichtung für Innohum einen bestimmten Vorschlag auch wirklich anzunehmen und zu veröffentlichen. Innohum kann auch keine Garantie für den Absatz der auf www.innohum.de präsentierten Produktideen und Verbesserungsvorschläge gewähren. (Vertragspartner)

1.6         Will man eine Neuerung oder Produktidee über Innohum vermarkten muss man wenigstens soviel Informationen offenlegen, dass es Innohum möglich ist, die Idee bezüglich Kundennutzen und Markt einzuschätzen. Innohum verpflichtet sich keine Informationen  an Dritte weiterzugeben, außer an die Kunden im Rahmen und im Sinne des mit diesen abgeschlossenen Geschäftes. (Vertragspartner)

1.7         Für die Vermarktung von Neuerungen und Produktideen über Innohum wird mit den Inhabern dieser Vorschläge ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der das Geschäftsverhältnis und die Geheimhaltungspflichten sicherstellt. (Vertragspartner)

1.8         Die Leistungen und Angebote von Innohum erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners oder Kunden erkennt Innohum nicht an. Gegenbestätigungen der Vertragspartner oder Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. (alle)

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§2    Angebot und Bestellung

2.1         Angebote von Innohum sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie per eMail oder schriftlich bestätigt wurden. (Kunden)

2.2         Mündliche Abmachungen sind ungültig. (alle)

2.3         Für Dienstleistungen von Innohum, die über seine Pflichten als Verkäufer oder Vertragspartner der Inhaber dieser Ideen hinausgehen, wie z.B. Beratungs- und Planungsleistungen gibt es keine Verpflichtung. Solche Leistungen werden freiwillig erbracht und eventuell gegen ein entsprechendes Aufgeld. (alle)

2.4         Innohum vermittelt gerne Geschäftsbeziehungen und Partnerschaften zwischen seinen und für seine Vertragspartner und Kunden, wenn diese dem Geschäft von Innohum nicht widersprechen. Es besteht aber keine Verpflichtung hierfür. (alle)

2.5         Die Beträge sind auf der Internetseite den entsprechenden Angeboten zugeordnet und so wie dort angegeben zu entrichten. Es kann zur Zeit leider nur nach Eingang der entsprechenden Beträge geliefert werden. Die Bestätigung der Annahme der Bestellung gilt zusammen mit dem Nachweis der Einzahlung auf das angegebene Konto als Nachweis für die Berechtigung auf die Lieferung. (Kunden)

2.6         Die an die Inhaber der entsprechenden Ideen im Erfolgsfall (Verkaufsfall) von Innohum zu entrichtenden Beträge werden in einem schriftlichen Vertrag mit diesen vereinbart. (Vertragspartner)

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§3    Datenspeicherung

3.1         Beim Kauf der "Detaillierten Beschreibung" erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass von seinen personenbezogenen Daten, die Firma (wenn vorhanden), der Name, die eMail - Adresse und die Telefonnummer an den Käufer von "Alle Rechte" weitergereicht werden. Vor dem Kauf wird der Käufer noch einmal davon informiert. (Kunden)

3.2         Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.Die Einverständniserklärung von 3.1 bleibt dabei unberührt. (Kunden)

3.3         Dem Vertragspartner wird garantiert, dass die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden und dass die schriftlich festgehaltene Geheimhaltungsvereinbarung für alle betreffenden Daten eingehalten wird. (Vertragspartner)

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§4    Zahlungsbedingungen und Lieferung

4.1         Geliefert wird zur Zeit nur nach dem Eingang des in der Bestellung angezeigten Betrages. (Kunden)

4.2         Die von Innohum genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine beginnen mit dem Tag des Eingangs des zu zahlenden Betrages. (alle)

4.3         Bei Versand geht die Gefahr auf den Vertragspartner bzw. Kunden oder Käufer über. (alle)

4.4         Kann Innohum verbindlich zugesagte Fristen und Termine nicht einhalten oder gerät Innohum in Verzug, so kann der Vertragspartner von da an eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Auftragswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen verlangen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Vertragspartners bestehen nur, wenn der Verzug infolge zumindest grober Fahrlässigkeit der Innohum eingetreten ist. (alle)

4.5         Innohum haftet nicht für Verzögerungen die nicht von Innohum verschuldet wurden, so zum Beispiel, wenn der Inhaber der Idee nicht fristgerecht liefert. (alle)

4.6         Der den Inhabern entsprechender zum Verkauf angebotener Vorschläge laut schriftlichem Vertrag mit diesen beim Verkauf der Vorschläge zustehende Betrag wird diesen nach Eingang des vom Käufer an Innohum zu entrichtenden Betrages und nach der entsprechenden Lieferung durch den Vertragspartner, so schnell wie möglich zugesandt. Dafür wird der im Vertrag festgehaltene Weg, falls vorhanden, gewählt.  Innohum ist verpflichtet den Inhaber der Idee umgehend zu verständigen. (Vertragspartner)

4.7         Nach Verständigung liefert der Inhaber der verkauften Idee die entsprechenden Unterlagen an Innohum zur Weiterleitung oder direkt an den Kunden. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Anrecht auf den von Innohum für den Verkauf zu entrichtenden Betrag. Dem Inhaber der Idee stehen nur Beträge für den Verkauf der detaillierten Beschreibung oder der alleinigen Rechte über seine Idee zu. Er ist verpflichtet, bei Bestellung entsprechende Unterlagen auszuliefern. (Vertragspartner)

4.8         Zahlung und Leistung / Lieferung für weitere Dienstleistungen und Vereinbarungen werden gemäß schriftlichem Vertrag zwischen Innohum und seinen Partnern abgewickelt. Dieser Vertrag darf vorliegenden AGB in keinem Punkt widersprechen. (alle)

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§5    Gewährleistung und Haftung

5.1         Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (Kunden)

5.2         Für Schäden die durch die Realisierung oder Anwendung der verkauften Ideen und Vorschläge entstehen, können weder Innohum (Verkaufsplattform) noch die Inhaber der Ideen haftbar gemacht werden. (Kunden)

5.3         Innohum haftet nicht für eine 100%-ige Verfügbarkeit der Domain "www.innohum.de". Es wird eine dauerhafte Verfügbarkeit angestrebt. (alle)

5.4         Die auf der Website von Innohum bereitgestellten Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Haftung oder Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und aktuell sind. Innohum kann für die Aktualität der Links (Verbindungen zu anderen Websites) nicht garantieren und für den Inhalt dieser Websites nicht haftbar gemacht werden. (alle)

5.5         Innohum haftet nicht für Schäden die durch Mißbrauch oder sonstwie durch die Verwendung der gelieferten Daten vom Kunden oder Dritten verursacht werden. ( Vertragspartner )

5.6         Innohum garantiert nicht für die Nützlichkeit, Vollständigkeit, Neuheit und Funktionsfähigkeit der Neuerungen und Vorschläge und kann diesbezüglich auch nicht haftbar gemacht werden. Wir haben aber alle Angebote geprüft und sind bei allen von einem Marktvorteil und Kundennutzen überzeugt. (Kunden)

5.7         Sind Gewährleistungsansprüche gegeben, so beschränken sich diese (ausgenommen 5.9) auf Ersatzlieferung (z.B. Titel passt nicht zu Beschreibung etc.). (Kunden)

5.8         Die Gewährleistungsansprüche von 5.1 und 5.7 werden an den Vertragspartner weitergereicht, wenn dieser den entsprechenden Fehler verschuldet hat. (Vertragspartner)

5.9         Werden "Alle Rechte" über eine Innovation verkauft und verletzt der Inhaber seine Geheimhaltungspflicht, so erhält der Kunde den Differenzbetrag bis zur "Detaillierten Beschreibung" zurück. Für weitere Haftung wendet sich der Kunde an den Inhaber, der den Fehler verschuldet hat. Innohum ist frei von jeder weiterführenden Haftung. Innohum muss den oben genannten Differenzbetrag nicht an den Kunden zurückzahlen, wenn der Inhaber diesen nicht an Innohum zahlen will und wenn ein Gericht entscheidet, dass die angeführten Beweise nicht ausreichend sind, um den Inhaber zur Zahlung an Innohum zu verpflichten. Innohum kann die Erstattung bis zu der entsprechenden Entscheidung aufschieben. (alle)

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§6    Allgemeines

6.1         Für die Rechtsbeziehung mit Innohum gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (wo sich der Firmensitz befindet). (alle)

6.2         Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Geschäftssitz von Innohum. (alle)

6.3         Standort für sämtliche rechtliche Auseinandersetzungen ist der Geschäftssitz von Innohum. (alle)

6.4         Mündliche Nebenabreden werden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen. (alle)

6.5         Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht. (alle)

Zum Seitenanfang    Letzte Aktualisierung: 15. Juni 2007 (keine relevante Änderung seit 7/11/2004) Innohum pausiert, Aktualisierung 20.10.2010